Sozialberatung
Hilfe zu Anschlussheilbehandlung, Kur oder Haushaltshilfe
Sozial-rechtliche Beratung
Häufig stellen sich bei Frauen mit Brustkrebs die Fragen nach einer Anschlussheilbehandlung, einer Kur oder nach einer Haushaltshilfe.
Hilfe finden Sie hier:
- Soziale Beratung für onkologische Patienten am Klinikum Passau
Telefon 0851 5300 2268 - Hospizverein
Telefon 0851 200 947 90 - Sozialdienst am Klinikum Passau
Telefon 0851 5300 2399
Härtefonds
Bei der Bewältigung von finanziellen Problemen hilft auch die Deutsche Krebshilfe Bonn. Mit einem Härtefonds unterstützt sie schnell und unbürokratisch Krebspatienten und deren Familien, die durch eine Erkrankung in finanzielle Not geraten sind. Die finanzielle Zuwendung ist in der Höhe begrenzt und wird nur einmal gewährt. Ein einfaches Formular mit dem Nachweis der Bedürftigkeit muss ausgefüllt werden.
Informationen zu diesem Thema können Sie in der Broschüre finden:
„Wegweiser zu Sozialleistungen – Informationen und Hinweise“
Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstraße 32
53111 Bonn
Telefon 0228 7299 00
Schwerbehindertenausweis
Bei einer Krebserkrankung kann auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ein sogenannter „Grad der Behinderung“ festgestellt werden. Das ist die Grundlage dafür, ob jemand Rechte oder Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann. Menschen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 % vorliegt.
Dann ergeben sich folgende Begünstigungen:
- Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub
- Je nach Höhe des zuerkannten Grades der Behinderung bestimmte Steuererleichterungen (Auskunft erteilt das Finanzamt)
- Gegebenenfalls vorzeitige Altersrente oder Pensionierung
Bei bestimmten weiteren gesundheitlichen Einschränkungen werden folgende Vergünstigungen gewährt, wie z. B.
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenanteil oder Kfz-Steuerermäßigung
(Voraussetzung ist das Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung) - Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen
(Voraussetzung ist „B“ Notwendigkeit der Begleitperson) - Parkerleichterung und Kfz-Steuerbefreiung
(Voraussetzung ist „aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung) - Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr
(Voraussetzung ist „RF“ für Rundfunk- und Fernsehgebührbefreiung)
Anträge zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch sind bei den Versorgungsämtern zu stellen. Es gibt hierzu ein Antragsformular. Bei der Ausfüllung und Weiterleitung hilft Ihnen auch der Sozialdienst unserer Krankenhäuser oder die Bürgerberatung der Gemeindeverwaltung.